"Gästezimmer Neuwiesenfeld" 13
"Gästezimmer Neuwiesenfeld" 13
"Gästezimmer Neuwiesenfeld" in Bensheim
"Gästezimmer Neuwiesenfeld"  in Bensheim

Impressum




 

Impressum

Inhaber: 

Peter Pogadl
Dipl. Math.
Neuwiesenfeld 13
64625 Bensheim

Kontakt

Telefon: +49 1737743895

E-Mail: neuwiesenfeldzimmer@gmail.com

 

 Umsatzsteuer-ID

Finanzamt Bensheim 0585700209

– nachstehend „Gästehaus“ genannt –

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Gästezimmer Neuwiesenfeld

Stand: 20.10.2015

 

 

1.     Geltungsbereich

 

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses.

 

1.2   Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Gästehaus und dem Gast individuell vereinbart wurden.
 

1.3   Unsere Gästezimmer sind Nichtraucherzimmer. Wir bitten Sie, sich an das Rauchverbot zu halten. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbotes erheben wir eine Gebühr in Höhe von einer Zimmerrate brutto täglich, zuzüglich eventuell anfallender Kosten für Sonderreinigung und Brandschäden. Diese Gebühr resultiert aus einer nicht möglichen anschließenden Weitervermietung des Zimmers, aufgrund der Geruchsbelästigung. Das Rauchen aus dem geöffneten Fenster ist ebenfalls in diesem Verbot inbegriffen. Für Raucher bieten wir überdachte Freiflächen mit Sitzgelegenheiten an.

 

1.4   Die Gästezimmer sind voll ausgestattet. Betten, Schränke, Tische, Stühle, Sessel sowie TV Geräte; Kühlschränke, Waschmaschinen; Matratzen und Wäsche sind neuwertig und mängelfrei. Wenn Ihnen bei der Zimmerübergabe Mängel auffallen, oder Sie selbst Schäden verursachen, bitten wir Sie, dies dem Gästehaus umgehend mitzuteilen. Für Schäden, die der Gast verursacht haftet er selbst.

 

 

 

2.     Zustandekommen des Vertrages

 

 

2.1   Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch das Gästehaus angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.

 

            Die Bestätigung der Zimmerbuchung erfolgt immer schriftlich oder per E-Mail.

.

 

 

2.2   Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausannahmevertrag, sofern dem Gästehaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

2.3   Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.

 

2.4   Kurzfristige Buchung:
Sie fragen unverbindlich per Email oder Anruf beim Gästehaus an.

                 Wir schicken Ihnen ein Angebot per Email oder teilen Ihnen unsere Konditionen per Telefon mit.

                 Die verbindliche Buchungsbestätigung erfolgt nachdem Sie uns schriftlich mitgeteilt haben, ob Sie unser Angebot buchen möchten.
Wir bestätigen ausschließlich per Email oder Post, worin wir Ihnen unsere AGBs, Zahlungsbedingungen und weitere wichtige Informationen mitteilen.

                 Sie teilen uns per Email Ihre Wohnadresse und Handynummer mit.

 

 

 

3.     Preise und Leistungen

 

3.1 Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2   Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses gegenüber Dritten.

 

3.3   Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

 

3.4   Die Preise können vom Gästehaus geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Gästehaus dem zustimmt.

 

3.5   Rechnungen des Gästehauses sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

50 % des Mietpreises ist 7 Tage nach Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung erfolgt spätestens bei
  Schlüsselübergabe.
Bei verspäteter Zahlung kann das Gästehaus das Zimmer weitervermieten.

 

 

                 Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Gästehaus eine Mahngebühr von 10,00 EUR erheben.

 

3.6   Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Gästehaus ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Gästehaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

 

3.7   Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.

 

3.8   Bei kurzfristiger Buchung ist der Mietpreis bei Schlüsselübergabe fällig.
 

3.9   Vor Schlüsselübergabe bitten wir um eine Kopie Ihres Ausweises. Diese Kopie können Sie uns im Vorfeld auch schon per Email schicken.

 

 

4.     Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

 

4.1 Das Gästehaus räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

 

               Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Gästehaus Anspruch auf angemessene Entschädigung.

 

               Das Gästehaus hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.

Die Rücktrittspauschale beträgt 50 % des vertraglich vereinbarten Preises bei einer Stornierung 60 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn.
Die Rücktrittspauschale beträgt 80 % des vertraglich vereinbarten Preises bei einer Stornierung 13 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn.

 

               Sofern das Gästehaus die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Gästehaus ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Gästehaus durch anderweitige Verwendungen der Beherbergungsleistungen erwirbt.

 

4.2   Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Gästehaus rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

4.3   Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Gästehaus dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Gästehaus keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Gästehaus. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

 

 

5.     Rücktritt des Gästehauses

 

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist das Gästehaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gästehauses die Buchung nicht endgültig bestätigt.

 

5.2   Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Gästehaus gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.3   Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

 

               höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

 

               Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

 

               das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist;

 

               eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

 

                 der Gast gegen die Hausordnung verstößt

 

               ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

 

5.4 Das Gästehaus hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

 

6. An- und Abreise

 

6.1   Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Gästehaus hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

 

6.2   Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.3   Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 20:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Bei späterer Anreise wird der Schlüssel in einem Safe hinterlegt. Bitte fragen Sie nach dem Code!

 

6.4   Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 80 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Gästehaus nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

 

7.     Haftung

 

7.1   Das Gästehaus haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Gästehaus ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

 

7.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

7.3   Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Gästehauses, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

 

Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

 

 

8.     Schlussbestimmungen

 

        Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

                                                               

 

              Bensheim , den 20.10.2015                                                    


 

 

 

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"Gästezimmer Neuwiesenfeld"

Neuwiesenfeld 13

64625 Bensheim

 

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